AGB

Fassung Mai 2018

1. Allgemeines

1.1
Warenlieferungen an unsere Kunden erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte). Unsere Mitarbeiter sind ohne schriftliche Vollmacht auch gegenüber Verbrauchern nicht befugt, abweichende Zusagen oder Vereinbarungen mündlich zu treffen.

1.2
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen hat auf die übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dieser in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).

1.3
Sinngemäß gelten diese Bedingungen auch für Leistungen oder sonstige von uns zu bewirkende Lieferungen, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist.

1.4
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von uns nicht akzeptiert.

2. Auftragsannahme

2.1
Erfolgt innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt einer mündlichen Bestellung keine Ablehnung durch uns, gilt der Auftrag als angenommen. Die Ablehnung eines schriftlichen Auftrages haben wir binnen 14 Tagen nach dessen Einlangen schriftlich zu erklären, andernfalls er mit dem Datum der Auftragserteilung als angenommen gilt.

2.2
Bei Postversand ist die Ablehnung rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Fristen zur Post gegeben wird.

3. Rücktrittsrecht für Konsumenten

3.1
Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den von uns für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von uns dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag binnen 14 Tagen zurücktreten; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde an den Verbraucher zu laufen, die zumindest unseren Namen und unsere Anschrift sowie eine Information über das Rücktrittsrecht enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages; bei Kaufverträgen über Waren beginnt der Fristenlauf frühestens mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz der Ware erlangt.

Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so verlängert sich die Rücktrittsfrist um zwölf Monate. Wenn wir die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholen, endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält.

3.2
Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit uns angebahnt hat oder dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten vorangegangen sind.

3.3
Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

3.4
Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, wie z.B. Zustimmung Dritter, Aussicht auf steuerliche Vorteile oder öffentliche Förderungen oder einen Kredit, die wir im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt haben, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.

Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner. Im Übrigen gilt Punkt 3.3.

Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn 1. er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden, 2. der Ausschluss des Rücktrittsrechtes im Einzelnen ausgehandelt worden ist oder 3. wir uns zu einer angemessenen Anpassung des Vertrages bereit erklären.

3.5 Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind vom Verbraucher zu tragen.

4. Erfüllung, Gefahrenübergang, Verzug

4.1
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Sitz, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt; für diesen Fall genehmigt der Kunde die Versendung per Bahn, Post, Straßengüterverkehr oder in jeder sonstigen zweckmäßigen Transportart und trägt die Kosten der Lieferung (Transport, Zwischenlagerung sowie Be- und Abladen).

4.2
Nutzen und Gefahren gehen spätestens mit dem Abgang der Lieferung von unserem Lager, bei Zustellung ab Werk von diesem, auf den Kunden über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung, wie z.B. “franko” etc. (gilt für Verbrauchergeschäfte nur bei eigenständigem Abschluss eines Beförderungsvertrages). Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

4.3
Wenn nicht anderes vereinbart wurde, beträgt die Lieferfrist 30 Tage nach Vertragsabschluss. Bei nicht lagernder Ware beträgt diese höchstens 30 Tage ab Einlangen der Ware vom Vorlieferanten bei uns (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte). Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise alle Fälle von höherer Gewalt, kriegerische Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden oder Energiemangel. Derartige Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei einem Hersteller, Zulieferanten oder einem Erfüllungsgehilfen eintreten.
Verbraucher haben in diesen Fällen ein Rücktrittsrecht nach Pkt. 10.1.

4.4
Bei verzögertem Abgang aus dem Werk bzw. aus unserem Lager, der auf Umstände zurückzuführen ist, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr mit dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens drei Monate ab Bestellung als abgerufen. Wir werden den Kunden rechtzeitig auf den Fristablauf und die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen. Kann von uns mangels einer entsprechenden Disposition des Kunden nicht erfüllt werden, so treten die Wirkungen des Annahmeverzuges mit diesem Zeitpunkt ein.
Wird die Ware vereinbarungswidrig vom Kunden nicht abgeholt, so sind wir berechtigt, dem Kunden ab Annahmeverzug eine Pönale in der Höhe von 1,5 % des Nettorechnungsbetrages pro begonnener Woche in Rechnung zu stellen (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).
Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche werden dadurch nicht ausgeschlossen.

4.5
Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.

4.6
Reklamationen wegen angeblich nicht oder nicht vollständig erfolgter Lieferung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt des Lieferscheines schriftlich zu erheben. Hat der Kunde keinen Lieferschein erhalten, läuft die Frist ab Erhalt der Rechnung. Eine Verletzung dieser Verpflichtung verkürzt nicht das Recht des Kunden auf Gewährleistung, kann jedoch ein Mitverschulden begründen.

5. Angebote und Kostenvoranschläge

5.1
Unsere Angebote sind unverbindlich und beinhalten keine Pflicht zur Auftragsannahme.

5.2
Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erstellt. Nur schriftliche und entgeltliche Kostenvoranschläge sind verbindlich. Sofern aus verbindlichen Kostenvoranschlägen nichts anderes hervorgeht, sind wir an die darin enthaltenen Preisansätze einen Monat lang gebunden. Punkt 5.2 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
5.3.
Auftragsänderungen und/oder Zusatzaufträge werden gesondert in Rechnung gestellt.

6. Preise

6.1
Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Kostenerhöhungen infolge von Umständen ein, die nicht von unserem Willen abhängen, wie Erhöhung unseres Einstandspreises, Erhöhung der Erzeuger- und oder Großhandelspreise, aufgrund von Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag, oder Erhöhung oder Neueinführung von Abgaben bzw. aufgrund von Wertsicherungsklauseln, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).

6.2
Die Preise gelten ab Lager. Emballagen, besondere Transportverpackungen, Paletten, Versicherungen, die Zustellung etc. werden zusätzlich verrechnet.

6.3
Bei entgeltlicher Rücknahme zusätzlich verrechneter Emballagen, besonderer Transportverpackungen, Paletten etc. obliegt bis zur tatsächlichen Rückgabe die ordnungsgemäße Verwahrung dieser Gegenstände dem Kunden. Sind diese Gegenstände nicht wieder verwendbar, so sind wir zur entgeltlichen Rücknahme nicht verpflichtet.

6.4
Unternehmer können sich uns gegenüber nicht auf § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte) berufen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behalten wir uns das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme des Kaufgegenstandes durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.

7.2
Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware bedarf unserer vorherigen, schriftlichen Zustimmung. In diesem Fall erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den Erlös oder die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft, die damit in unser Eigentum abgetreten ist. Im Falle einer solchen Weiterveräußerung ist der Kunde verpflichtet den Erlös getrennt zu verwahren. Wir sind berechtigt, den Drittschuldner von der Abtretung zu verständigen.

7.3
Bei Be- oder Verarbeitung und Verbindung der von uns gelieferten Ware mit anderen, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu.

8. Zahlung

8.1.
Mangels anderer Vereinbarungen sind Zahlungen bei Fakturenerhalt fällig.

8.2
Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, Geräte und dergleichen – ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist – zurückzunehmen.

8.3
Bei Zahlungsverzug eines Verbrauchers, mit dem wir Vertragszinsen vereinbart haben, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % pro Jahr zuzüglich zu den Vertragszinsen zu beanspruchen. Sind keine Vertragszinsen vereinbart, so beträgt der Verzugszinssatz 9 % pro Jahr bei vierteljährlicher Verrechnung.

Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers sind wir berechtigt, Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von jeweils 13 % pro Jahr bei vierteljährlicher Verrechnung zu beanspruchen. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Änderung der Kreditzinsen bewirken, sind wir zu einer dementsprechenden Anpassung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt.

8.4
Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle prozessualen und schuldhaft verursachten außerprozessualen Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, wie insbesondere Mahnspesen, Spesen für die Einschaltung eines Inkassobüros sowie auch Kosten eines von uns beigezogenen Anwaltes zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

8.5
Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Kunden gegen den Kaufpreis ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Kunde Verbraucher ist und die andere Vertragsseite zahlungsunfähig geworden ist oder die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden steht, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden ist. Eine Zurückbehaltung des Kaufpreises oder Werklohnes im Falle berechtigter Verbesserungsansprüche ist nur im Umfang des für die Verbesserung notwendigen Aufwandes zulässig, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.

8.6
Bei uns einlangende Zahlungen tilgen zuerst die Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, dann das aushaftende Kapital, wobei unbesicherte Schulden vor besicherten Schulden getilgt werden, beginnend bei der ältesten Schuld.

8.7
Mit Kunden, die mit uns in dauernder Geschäftsverbindung stehen, werden die Lieferungen und Leistungen grundsätzlich auf der Basis eines Kontokorrentverhältnisses erbracht und die gegenseitigen Ansprüche sohin kontokorrentmäßig, jedoch unter Beachtung von Punkt 8.6 verrechnet. Die Saldobekanntgabe erfolgt durch gesonderte Mitteilung.

8.8
Wenn im konkreten Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelangt ein Kontokorrentsollzinssatz von 13 % pro Jahr bei vierteljährlicher Verrechnung zur Anwendung. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Änderung der Kreditzinsen bewirken, sind wir zu einer dementsprechenden Anpassung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt (Punkt 8.8. gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).

8.9
Ausdrücklich wird festgehalten, dass ein Saldenanerkenntnis sowohl schriftlich oder mündlich als auch stillschweigend dadurch erfolgen kann, dass der Kunde gegen den von uns bekannt gegebenen Saldo innerhalb angemessener Frist, längstens aber innerhalb von 4 Wochen keinen Einwand erhebt. Darauf wird in der Saldenmitteilung hingewiesen.

8.10
Wir behalten uns ausdrücklich die Entscheidung vor, einzelne Forderungen nicht in das bestehende Kontokorrentverhältnis einzustellen.

9. Gewährleistung (Nachfolgendes gilt nicht für Verbrauchergeschäfte)

9.1
Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl mangelhafte Waren gegen gleichartige einwandfreie Waren innerhalb einer angemessenen Frist auszutauschen oder den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Dadurch erlischt ein Anspruch auf Vertragsaufhebung oder Preisminderung.

9.2
Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Kunde aufgetretene Mängel binnen angemessener Frist, längstens innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe schriftlich unter genauer Beschreibung der Mängel angezeigt hat. Punkt 4.5 bleibt unberührt.

Die Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beträgt bei beweglichen Sachen 6 Monate, bei unbeweglichen Sachen 2 Jahre ab Übergabe.

9.3
Die Mangelhaftigkeit der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist vom Kunden nachzuweisen.

9.4
Nicht von der Gewährleistung erfasst sind insbesondere Mängel, die aus nicht von uns bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Beanspruchung der Teile über die angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso für Mängel, die auf vom Kunden beigestelltes Material oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind. Wir haften auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter oder auf chemische Einflüsse zurückzuführen sind.

9.5
Wir sind berechtigt, dem Kunden Transport- und Wegekosten zum vereinbarten Ort der Mängelbehebung in Rechnung zu stellen.

9.6
Öffentliche Äußerungen des Herstellers, des Importeurs oder sonstiger Dritter über besondere Eigenschaften der Ware, insbesondere in der Werbung, werden – mangels ausdrücklicher Bezugnahme – nicht Vertragsinhalt.

10. Rücktritt vom Vertrag

10.1
Geraten wir nach Annahme des Vertrages aufgrund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens in Lieferverzug, ist der Kunde berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Rücktritts vom Vertrag steht einem Unternehmer nicht zu bei Verzug wegen höherer Gewalt und bei Verzug wegen leichter Fahrlässigkeit hinsichtlich Waren, die nach Angaben des Kunden speziell herzustellen oder zu beschaffen sind; ein Verbraucher hat in diesen Fällen das Recht nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens vier Wochen zurückzutreten. Zur Forderung eines Schadenersatzes wegen Nichterfüllung oder Verspätung ist der Kunde nur im Falle eines Verzuges aufgrund unseres vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens berechtigt.

10.2
Andererseits sind wir bei Zahlungsverzug des Kunden unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten; im Falle unseres Rücktritts steht uns eine Abstandsgebühr in der Höhe von 10 % des Preises jener Waren zu, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgt ist. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

10.3
Falls ein Vertragspartner seine Zahlungen einstellt, in sein Vermögen Exekution geführt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse derart verschlechtern, dass die Einbringlichkeit der Forderung gefährdet erscheint, ist der andere Vertragspartner berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

10.4
Zur Rücknahme bereits ausgelieferter Waren sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet. Falls kulanter Weise im Einzelfall eine Rücknahme erfolgt, gelangt zu Lasten des Kunden in jedem Fall eine Manipulationsgebühr von 10 % der Nettofakturensumme in Anrechnung, zuzüglich des Ersatzes eventueller Schäden an der zurückgenommenen Ware, die vom Neuwert – ohne Bedachtnahme auf einen allfälligen verminderten Zeitwert – berechnet werden. Falls durch die Warenrücknahme die jeweilige Rabattstaffel der Warenbezugsrechnung des Kunden unterschritten wird, erfolgt überdies die Rückverrechnung ursprünglich gewährter Mengenrabatte.

11. Haftung

11.1
Bei Verbrauchergeschäften ist unsere Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden, ausgenommen Personenschäden, ausgeschlossen. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung auf Schäden beschränkt, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird.

11.2
Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.

11.3
Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind unter genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die Lieferungen und Leistungen von uns stammen, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.

11.4
Sofern nicht anderes vereinbart, ist die Beladung nicht von unserer vertraglichen Leistungspflicht umfasst. Für Ladegutsicherung und Ladungssicherheit ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

12. Adresse

Änderungen der Adresse hat der Kunde unverzüglich und ausdrücklich bekannt zu geben. Andernfalls gelten schriftliche Mitteilungen nach dem gewöhnlichen Postlauf als zugegangen, wenn sie an die letzte uns bekannt gegebene Adresse abgesandt worden sind.

13. Geschäftsbedingungen für die Landmarkt Kundenkarte

13.1
1. Mit der Entgegennahme und Verwendung dieser Karte anerkennt der Karteninhaber die gegenständlichen Geschäftsbedingungen. Die Karte enthält den Vor- und Zunamen des Karteninhabers und die Kundennummer. Jede ausgestellte Karte bleibt Eigentum der Landmarkt KG.

13.2
Nach Erhalt hat der Karteninhaber an der auf der Karte dafür vorgesehenen Stelle seine Unterschrift anzubringen. Unterlässt er dies, dann übernimmt er die volle Haftung für alle Schäden, die im Falle des Verlustes oder Diebstahls der Karte durch Benutzung derselben eintreten (siehe Ziff. 6). Die Karte ist nicht übertragbar und endet mit dem Tod des Inhabers. Jeglicher Missbrauch wird bestraft. Weiters gilt die Regelung, dass pro Person nur eine Kundenkarte Gültigkeit hat. Bei Übertragung durch Pacht, Nachfolge oder Kauf eines bäuerlichen Betriebes hat der Übernehmer – sofern er bereits im Besitz einer Kundenkarte ist – unverzüglich der Landmarkt KG mitzuteilen, welche Kundenkarte in Zukunft genutzt wird.

13.3
Die Kundenkarte hat grundsätzlich keine Barzahlfunktion, kann aber – bei gegebenen Voraussetzungen – eine Kreditfunktion wahrnehmen. Hierbei ist zu beachten, dass vor dem Erfassen des Einkaufes unser(e) Mitarbeiter(in) am Kassenterminal davon in Kenntnis gesetzt wird.

13.4
Der Karteninhaber ist unter Verwendung der Karte berechtigt bei allen Landmarkt Filialen, wie in diesem Katalog näher angeführt, Produkte und Dienstleistungen zu den jeweils gültigen Preisen und Bedingungen in Anspruch zu nehmen.

13.5
Der Bezug von Waren und Dienstleistungen auf Kredit erfolgt durch Unterfertigung eines dem Karteninhaber vorgelegten Abrechungsbeleges. Die Unterschrift auf dem Abrechungsbeleg muss mit der auf der Karte befindlichen übereinstimmen. Durch seine Unterschrift anerkennt der Karteninhaber die Richtigkeit der Rechnung und weist sein Geldinstitut an, das geschuldete Entgelt an die Landmarkt termingerecht zu überweisen. Beanstandungen (z.B. Mängelrüge) und Meinungsverschiedenheiten entbinden den Karteninhaber nicht von der Verpflichtung, die Rechnung gemäß Ziff. 10 zu bezahlen. Eventuell entstehende Guthaben aus Reklamationen werden in Form einer Gutschrift in der folgenden Rechnung berücksichtigt. Reklamationen werden ausschließlich in den Filialen abgehandelt.

13.6
Der Karteninhaber ist, bei sonstiger Haftung für deren missbräuchliche Verwendung, zur sicheren Verwahrung seiner Karte verpflichtet (das Zurücklassen der Karte in einem abgestellten Fahrzeug, in Räumlichkeiten oder an Orten, zu welchen sich unbefugte Dritte ohne erheblichen Aufwand Zutritt verschaffen können, stellen beispielsweise keine sichere Verwahrung dar). Wird die Karte dennoch verloren oder gestohlen, so hat der Karteninhaber dies unverzüglich (z.B. telefonisch, telegrafisch oder durch persönliche Vorsprache) der Landmarkt KG zu melden. Diebstahl ist überdies der örtlichen Gendarmerie anzuzeigen. Mit Eintreffen der Meldung des Verlustes oder Diebstahles der Karte bei der Landmarkt KG wird die Karte ungültig und der Karteninhaber von weiterer Haftung befreit. Wird die als abhanden gekommen gemeldete Karte wieder gefunden, ist sie unverzüglich der Landmarkt KG zurückzustellen. Bei Verlust/Diebstahl der Karte wird dem Karteninhaber für deren Sperre und die Ersatzkarte eine Gebühr von EUR 4,- angelastet.

13.7
Der auf unbestimmte Zeit geschlossene Kartenvertrag kann vom Karteninhaber jeweils zum Monatsende schriftlich oder durch Rücksendung der Karte gekündigt werden. Die Kündigung wird mit Einlangen des Kündigungsschreibens bzw. der Karte bei der Landmarkt KG wirksam, ebenso kann die Landmarkt den Kartenvertrag kündigen.

13.8
Der Karteninhaber kann von der Karte nur so lange und so weit Gebrauch machen, als er in der Lage ist, die Rechnung innerhalb der in Ziff.10 festgesetzten Frist zu begleichen.

13.9
Abrechnung/Zahlung: Der Karteninhaber anerkennt die Richtigkeit der Rechnung dem Grunde und der Höhe nach, sofern er nicht binnen 14 Tagen nach Zustellung schriftlich widerspricht. Zahlung des gesamten offenen Betrages vom Karteninhaber innerhalb der in der Rechnung gegebenen Frist.

13.10
Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Überweisung pünktlich erfolgt. Wird die Karte gemäß Ziff. 7 durch die Landmarkt KG gekündigt, so hat der Karteninhaber den offenen Saldo innerhalb der im Kündigungsschreiben genannten Frist abzudecken. Spesen, Kosten und Gebühren aus Mahnungen (1. Mahnung e 11,- / 2. Mahnung e 22,-), Adressnachforschungen, Kartensperre, Zahlungsverzug (Verzugszinssatz p.a. 5 % über dem Sollzinssatz bei monatlicher Anlastung) und dergleichen werden dem Karteninhaber zusätzlich angelastet. Kündigt die Landmarkt KG den Kartenvertrag wegen Nichteinhaltung der gegenständlichen Geschäftsbedingungen durch den Karteninhaber, ist sie berechtigt, dem Karteninhaber eine Gebühr von e 37,- anzulasten. Bei in Fremdwährung entstandenen Belastungen anerkennt der Karteninhaber den zur Verrechnung gelangenden Wechselkurs und die Devisenprovision von 1 %.

13.11
Der Karteninhaber hat eine Änderung seiner Adresse oder seiner Bankverbindung unverzüglich schriftlich der Landmarkt KG mitzuteilen. Erklärungen der Landmarkt KG an die zuletzt vom Karteninhaber bekannt gegebene Anschrift gelten diesem als zugegangen, auch wenn der Karteninhaber eine Änderung seiner Anschrift der Landmarkt KG nicht bekannt gegeben hat.

13.12
Eine Änderung der Geschäftsbedingungen, insbesondere der zur Verrechnung gelangenden Spesen, Kosten und Gebühren, des Sollzinssatzes und des Verzugszinssatzes wird dem Karteninhaber auf schriftlichem Wege zur Kenntnis gebracht. Sie tritt zum festgelegten Zeitpunkt in Kraft und gilt als genehmigt, wenn der Karteninhaber vor dieser Frist weder die Karte retourniert noch den Kartenvertrag schriftlich kündigt. Die Kartenrücksendung bzw. die Kündigung befreien den Karteninhaber nicht von der Haftung für die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Belastungen.

13.13
Die von Ihnen angegebenen Daten dürfen von der Landmarkt KG gespeichert, verarbeitet oder sonst verwendet werden. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden (datenschutz@lge.at). Ein Widerruf von elektronischer Werbung wie Newsletter oder SMS hat keinen Einfluss auf die Benefits der Kundenkarte. Der Widerruf postalischer Werbung hat den Ausschluss aus dem Bonussystem zur Folge. Bareinkäufe sind davon nicht betroffen.

13.14
Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist Stainach. Gerichtsstand ist Irdning, sofern nicht ein Verbrauchergeschäft gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz vorliegt. Die Kreditfunktion erlischt mit Rückbuchung eines Bankeinzuges.

Hinweis zum Landmarkt-Treuebonus:
Der Kauf von Landmarkt-Gutscheinen wird den Treuebonus-Einkäufen nicht angerechnet. Die Einlösung eines Landmarkt-Gutscheines erhöht das Treuebonus-Konto. Beachten Sie weiters, dass Einkäufe erst am Tag der Rechnungslegung Ihrem Treuebonus-Konto zugebucht werden.

14. Datenverarbeitung

Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E-Mail Adressen, Telefonverbindungen und Geburtsdatum), die im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung bekannt sind oder künftig bekannt werden, für Zwecke der Kundenbetreuung nach Art. 6 DSGVO und für Zwecke der unternehmensbezogenen Werbung (Darstellung und Präsentation unserer Produkte und Dienstleistungenen per E-Mail, SMS, postalischen Zusendungen, telefonisch oder internetbasierende Kommunikationsformen) verarbeitet und gegebenenfalls an Beteiligungsgesellschaften der Landgenossenschaft Ennstal eGen, an die RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft (RWA AG), an andere mit der RWA AG in dauerhafter Geschäftsbeziehung stehende Lagerhaus-Genossenschaften und an Beteiligungsgesellschaften der RWA AG, wie ua. Garant-Tiernahrung GmbH, Lagerhaus Technik-Center GmbH & Co KG sowie an Adressenverlage, Direktwerbeunternehmen oder Druckereien (nur als Dienstleister für eigene Werbeaktionen) und weiters zum Zwecke des Gläubigerschutzes an Kreditversicherungen, Kreditschutzverbände und Wirtschaftsauskunfteien übermittelt und überlassen werden. Auf Verlangen des Kunden wird ihm eine Liste dieser Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt.

Der Kunde kann seine Zustimmung zur Datenverarbeitung jederzeit schriftlich widerrufen (datenschutz@lge.at). Dieser Widerruf hat keine Auswirkung auf das Grundgeschäft. Der Kunde ist verpflichtet, seine Aufnahme in eine Liste im Sinne des § 7 ECG (“Robinsonliste”) unverzüglich bekannt zu geben.

Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.landmarkt.at/datenschutz/. Eine Kopie können Sie jederzeit unter datenschutz@lge.at anfordern.

15. Gerichtsstand und Rechtswahl

Zuständig für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus einem Geschäft ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige Gericht (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).

Vereinbart ist ausschließlich österreichisches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie internationaler Kollisionsrechtsnormen.