Alles, was Sie zum Pfandsystem ab 2025 wissen müssen
Seit 1. Jänner 2025 gilt in Österreich ein neues Pfandsystem für Getränkeverpackungen.
Pfand muss auf alle geschlossenen Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einer Füllmenge zwischen 0,1 bis 3 Litern gezahlt werden.
Ausnahmen:
- Getränkekartons, z.B. Tetrapacks, Cartocan
- Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Kunststoffverschlüssen
- Flaschen für Beikost oder medizinische Flüssignahrung
- Milch und Milchmischgetränke (hygienische Gründe)
- Sirupe (sind nicht zum unmittelbaren Verzehr bestimmt)
Der Pfand beträgt 25 Cent pro Flasche oder Dose.
Kennzeichnung der Einwegpfandprodukte
Auf welche Produkte der Pfand gilt, erkennen Sie auch am österreichischen Pfandlogo. Es können nur Flaschen und Dosen mit diesem Logo zurückgegeben werden.
So funktioniert’s in unseren Landmarkt Filialen:
Bei Landmarkt SPAR & EUROSPAR, Eurogast Landmarkt und Eurogast Almauer stehen Ihnen unsere Pfandautomaten für die Rückgabe zur Verfügung. Die Automaten nehmen alle pfandpflichtigen Einwegverpackungen, solange sie:
- leer sind
- unzerdrückt sind
- mit lesbarem Etikett versehen sind
Den Pfandbetrag erhalten Sie an der Kassa zurück.
Die genauen Pfandregeln für zum Beispiel Gastrokunden von Eurogast Landmarkt & Eurogast Almauer finden Sie hier: